Gesetzliche Vorschriften für Kleingärten in Mecklenburg-Vorpommern

In Kleingartenanlagen in Mecklenburg-Vorpommern müssen Kleingärtner eine Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften einhalten. Hier sind die wichtigsten:

1. Bundeskleingartengesetz (BKleingG): Dieses Bundesgesetz regelt die allgemeinen Bedingungen für Kleingärten in Deutschland, darunter Pachtverträge, Kündigungsfristen und Nutzungsvorschriften.

2. Kleingartenordnung des jeweiligen Kleingartenvereins: Diese Vereinsordnungen enthalten spezifische Regelungen, die von Verein zu Verein unterschiedlich sein können. Sie betreffen oft die Gartengestaltung, Ruhezeiten und das Verhalten auf dem Vereinsgelände.

3. Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V): Diese regelt bauliche Vorschriften, die auch für Lauben und andere bauliche Anlagen in Kleingärten gelten. Sie gibt unter anderem vor, welche Gebäudearten und -größen erlaubt sind.

4. Naturschutzgesetze: Dazu gehören das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das Naturschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V). Diese Gesetze schützen die Tier- und Pflanzenwelt und müssen bei der Gartenbewirtschaftung beachtet werden.

5. Wasserrechtliche Vorschriften: Insbesondere das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die landesrechtlichen Wasserbestimmungen müssen beachtet werden, wenn es um den Umgang mit Grundwasser, Bewässerung und Entwässerung geht.

6. Abfall- und Bodenschutzrecht: Vorschriften wie das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) regeln die Entsorgung von Gartenabfällen und den Schutz des Bodens vor schädlichen Einwirkungen.

7. Pflanzenschutzgesetz (PflSchG): Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, um Schäden an Kulturpflanzen zu vermeiden und die Umwelt zu schützen.

8. Gesetze zur Bekämpfung von Schädlingen und Krankheiten: Dazu gehören das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und spezifische Verordnungen wie die Pflanzenschutzverordnung (PflSchV), die Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten und -schädlingen festlegen.

9. Feuerverhütungsvorschriften: Diese regeln den Umgang mit Feuer in Kleingärten, um Brände zu verhindern. Oft gibt es lokale Verordnungen, die offene Feuerstellen und Grillen betreffen.

10. Tierschutzgesetze: Hierzu zählt das Tierschutzgesetz (TierSchG), welches den Umgang mit Tieren im Kleingarten regelt, insbesondere die Haltung und den Schutz von Haustieren und wild lebenden Tieren.

11. Lärmschutzvorschriften: Diese regeln die zulässigen Lärmemissionen in Kleingartenanlagen, um die Nachbarschaft vor Lärmbelästigung zu schützen. Dazu gehören z.B. Ruhezeiten, die in der Kleingartenordnung festgelegt werden können.

Diese Liste bietet einen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Regelungen und Vorschriften, die Kleingärtner in Mecklenburg-Vorpommern beachten müssen. Es empfiehlt sich jedoch, sich bei spezifischen Fragen direkt bei den zuständigen Behörden oder dem Kleingartenverein zu informieren.

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